ANALYSE · 4. September 2026
EU-Nachhaltigkeitsrecht 2026: Was ändert die Richtlinie (EU) 2026/470 für Unternehmen?
CSRD und CSDDD werden neu zugeschnitten. Die Reform reduziert den Kreis verpflichteter Unternehmen deutlich, begrenzt Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette und verschiebt zentrale Fristen.
Ein Einschnitt in die europäische Nachhaltigkeitsregulierung
Mit der Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 hat der Unionsgesetzgeber die Architektur der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung spürbar verändert. Die Richtlinie ändert unter anderem die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die CSRD und die CSDDD. Die Reform gibt das Nachhaltigkeitsrecht nicht auf. Ihr Leitgedanke ist eine stärkere Konzentration verbindlicher Pflichten auf besonders große Unternehmen und eine Begrenzung von Folgebelastungen für kleinere Marktteilnehmer.
CSRD: deutlich engerer Anwendungsbereich
Für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt künftig eine wesentlich höhere Zugangsschwelle: mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte. Für Mutterunternehmen gelten diese Schwellen auf konsolidierter Ebene. Unternehmen sollten deshalb ihre Scope-Prüfung neu vornehmen.
Schutz kleinerer Unternehmen in der Wertschöpfungskette
Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit höchstens 1.000 Beschäftigten werden als geschützte Unternehmen behandelt. Sie können Informationsanforderungen grundsätzlich zurückweisen, soweit diese über die in freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards vorgesehenen Informationen hinausgehen. Dies kann insbesondere den faktischen Datendruck auf Lieferanten begrenzen.
Drittstaatenunternehmen
Auch für Drittstaatenunternehmen werden die Schwellen angehoben. Maßgeblich sind insbesondere mehr als 450 Mio. Euro Unionsumsatz in jedem der beiden aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre sowie für die relevante Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung eine Schwelle von mehr als 200 Mio. Euro. Internationale Unternehmensgruppen müssen ihren Anwendungsbereich deshalb neu prüfen.
CSDDD: Konzentration auf die größten Unternehmen
Für EU-Unternehmen setzt die geänderte CSDDD grundsätzlich mehr als 5.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro voraus. Die verbindliche Due-Diligence-Regulierung wird damit auf Unternehmen mit besonders großer wirtschaftlicher Reichweite konzentriert.
Due Diligence: gezieltere Informationsbeschaffung
Informationsanforderungen für vertiefte Prüfungen sollen notwendig, zielgerichtet und verhältnismäßig sein. Bei Geschäftspartnern mit weniger als 5.000 Beschäftigten sollen Informationen nur verlangt werden, wenn sie nicht vernünftigerweise aus anderen Quellen gewonnen werden können. Der risikobasierte Ansatz bleibt bestehen: Unternehmen sollen sich auf Bereiche konzentrieren, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder am schwerwiegendsten sind.
Fristen und Umsetzung
Die CSRD-bezogenen Änderungen sind grundsätzlich bis 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen. Für CSDDD-bezogene Änderungen gilt grundsätzlich der 26. Juli 2028; die nationalen Due-Diligence-Regeln sollen im Grundsatz ab 26. Juli 2029 angewandt werden.
Praktische Bedeutung
Weniger Unternehmen fallen unmittelbar unter die Pflichten; nachhaltigkeitsbezogene Rechts- und Marktrisiken verschwinden jedoch nicht. Unternehmensgruppen, Lieferanten und Geschäftspartner sollten Berichtspflichten, Due-Diligence-Prozesse, Vertragsklauseln und ESG-Datenabfragen erneut prüfen. Künftig gewinnt die Unterscheidung zwischen gesetzlich verpflichtenden Informationen, freiwilligen Standards und ausschließlich vertraglich oder marktbedingt verlangten Daten weiter an Bedeutung.
Primäre Rechtsquelle
Amtlicher Text auf EUR-Lex