Der in Deutschland unter der Bezeichnung „Boden NRW“ geführte Ermittlungskomplex betrifft den Verdacht, dass belastete Böden und andere Abfälle umdeklariert, mit anderem Material vermischt oder an Orten abgelagert wurden, die für ihre Annahme nicht zugelassen waren. Es handelt sich nicht um einen einzelnen Sachverhalt oder ein einziges Verfahren, sondern um miteinander verbundene Ermittlungen gegen verschiedene Personen und Unternehmen sowie zu mehreren Ablagerungsorten.
Erster Prozess vor dem Landgericht Dortmund
Das erste Hauptverfahren aus diesem Komplex begann am 7. April 2026 vor dem Landgericht Dortmund. Dem 63-jährigen Angeklagten werden unerlaubter Umgang mit Abfällen, das unerlaubte Betreiben genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dortmund soll der Angeklagte arbeitsteilig mit gesondert verfolgten Beteiligten Entsorgungsaufträge für belastete Böden und Abfälle übernommen haben, ohne die vertraglich geschuldete ordnungsgemäße Entsorgung zu erbringen. Abfälle sollen teilweise umdeklariert, mit unbelastetem Material vermischt und an nicht zugelassenen Orten abgelagert worden sein. Gegenüber Auftraggebern und Behörden soll zugleich der Eindruck einer ordnungsgemäßen Entsorgung erweckt worden sein.
Ein Teil der Anklage betrifft rund 23.000 Tonnen belastete Böden und sonstige Abfälle, die auf einem Betriebsgelände in Selfkant ohne die erforderliche abfallrechtliche Genehmigung dauerhaft abgelagert worden sein sollen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich teilweise um gefährliche Abfälle bis zur Deponieklasse III. Die ordnungsgemäße Entsorgung soll mindestens 1,3 Millionen Euro kosten.
Daneben sollen rund 24.000 Tonnen belasteter Boden aus einem Bauvorhaben in Dortmund zu Tagebauen in Kamp-Lintfort transportiert worden sein, die für Materialien dieser Belastung nicht zugelassen waren. Der Auftraggeberin soll eine ordnungsgemäße Entsorgung vorgespiegelt worden sein; der behauptete Schaden übersteigt 360.000 Euro.
Bei einer Durchsuchung im Oktober 2025 wurden im Kofferraum eines vom Angeklagten genutzten Fahrzeugs mehr als 120.000 Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und weitere Wertgegenstände gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat deren Einziehung beantragt. Der Fund ist für sich genommen jedoch kein Beweis für die angeklagten Umwelt- oder Betrugsdelikte.
Weitere Anklage wegen mehr als 125.000 Tonnen Abfall
In einer weiteren, im März 2026 erhobenen Anklage wird einem 59-jährigen Mann und einer 57-jährigen Frau vorgeworfen, seit April 2021 auf drei Betriebsflächen im Kreis Heinsberg mehr als 125.000 Tonnen belastete Böden und andere Abfälle ohne die erforderlichen Genehmigungen gelagert zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entfallen rund 45.000 Tonnen auf Selfkant, 57.000 Tonnen auf Erkelenz und 23.500 Tonnen auf Wassenberg. Zu den Materialien sollen gefährliche Abfälle, alte Katalysatoren und Böden unterschiedlicher Belastungsklassen gehören.
Die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung werden in diesem zweiten Verfahren auf mindestens 6,5 Millionen Euro geschätzt. Gegen das beteiligte Unternehmen wurde ein Einziehungsantrag in entsprechender Höhe gestellt. Den Angeschuldigten werden das unerlaubte Betreiben genehmigungsbedürftiger Anlagen und unerlaubter Umgang mit Abfällen in besonders schweren Fällen vorgeworfen.
Umfang des Ermittlungskomplexes
Nach offiziellen Angaben vom November 2025 richten sich die Ermittlungen im Komplex „Boden NRW“ gegen mehr als 40 Beschuldigte und verschiedene Unternehmen. Von Bedeutung sind daher nicht nur die Ablagerungsorte, sondern auch die Handels- und Transportketten, die innerbetriebliche Aufgabenverteilung, die Verantwortlichkeit von Leitungspersonen und die mutmaßlich erzielten wirtschaftlichen Vorteile.
Die Hauptverhandlung und weitere Ermittlungen dauern an. Sämtliche Darstellungen zu Tatbeiträgen und Verantwortlichkeiten betreffen daher Anklagevorwürfe und keine rechtskräftig festgestellten Tatsachen.
Rechtliche Quellen
Staatsanwaltschaft Dortmund, erste Anklage im Komplex „Boden NRW“, 11. März 2026: Pressemitteilung
Staatsanwaltschaft Dortmund, weitere Anklage wegen mehr als 125.000 Tonnen Abfall, 19. März 2026: Pressemitteilung
Landtag Nordrhein-Westfalen, Stand der Ermittlungen, 12. November 2025: Bericht
Strafgesetzbuch: § 263 StGB
Strafgesetzbuch: § 326 StGB
Strafgesetzbuch: § 327 StGB
Strafgesetzbuch: § 330 StGB